Ambulant betreutes Wohnen Familienentlastender Dienst (FED) Wohnstätten der Lebenshilfe Ferienbetreuung Regenbogenschule Wohnstätte Hartha Wohnstätte Döbeln Außenwohngruppe "Wohnen heißt zu Hause sein und bedeutet Lebensqualität"

Dem Grundsatz folgend, bietet die Lebenshilfe Döbeln e.V. ein differenziertes und auf ihre Bedürfnisse ausgerichtetes, breites Wohnangebot für geistig behinderte Menschen an. Sie sollen sich wohl, geborgen und wie zu Hause fühlen können. Jeder hat die Möglichkeit, durch unterstützende Begleitung lebenspraktische Fähigkeiten zu erlernen und sich zu entwickeln. Der geschützte Wohnrahmen soll Geborgenheit und Sicherheit vermitteln. Der Wunsch und das Recht, ein normales und eigenständiges Leben zu führen, wird sehr ernst genommen.

Vom Wohnheimplatz für einen Schwerstbehinderten über einen Platz in der Außenwohngruppe bis hin zum ambulant betreuten Wohnen bietet die Lebenshilfe Döbeln e.V. ein breites Angebot. Es werden unterschiedliche Wohnformen entsprechend der Art und Schwere der Behinderung jedes Behinderten angeboten. Damit besteht die Möglichkeit, dass die von uns Betreuten ihr Wohnumfeld selbst mitgestalten und so auch Verantwortung für eigene Bedürfnisse mit übernehmen. Der Kontakt zu Angehörigen, Familie, Freunden und Nachbarschaft wird gepflegt und durch gemeinsame Freizeitgestaltung in den Wohnstätten gefestigt. Neben den traditionellen Festen wie Weihnachten und Ostern werden in unseren Wohnstätten auch Konzertbesuche, Tagesausflüge, Campingwochenenden und Urlaubsreisen organisiert.

In der Wohnstätte in Hartha bietet die Lebenshilfe zur vorübergehenden Aufnahme einen Kurzzeitplatz an. Dieser ist für Menschen mit geistiger Behinderung, die noch zu Hause leben, entstanden. Bei z.B. Urlaub, Krankheit und Kur des Sorgeberechtigten, kann dieser Platz für den geistig Behinderten in Anspruch genommen werden.

Voraussetzung zur Aufnahme in eine Wohnstätte ist die Klärung der Kostenübernahme (Krankenkassen oder Sozialhilfeträger). Der Gesundheitszustand ist ebenfalls abzuklären und ein ärztliches Gutachten muss vorliegen. Aufgenommen werden geistig und mehrfach behinderte Menschen ab einem Alter von 18 Jahren, die keiner ständigen klinischen Pflege bedürfen, sich selbst und andere nicht gefährden, so dass ein Leben in der Gemeinschaft möglich ist.